Das KIS hat die Zertifizierung erhalten (Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V)

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Der am 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Rahmenvertrag zum Entlassmanagement verpflichtet Spitäler, einen standardisierten Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung zu etablieren. Krankenhausärzte erhalten im Rahmen des Entlassmanagements das Recht, sofern erforderlich, ambulante Leistungen zu verordnen, um die Anschlussversorgung des Patienten sicherzustellen.

Mit einem professionellen Entlassmanagement kann sich eine Klinik positiv von anderen abheben. Eine kompetente Serviceleistung in diesem Bereich stellt im zunehmenden Wettbewerb um Zuweiser und Patienten ein wichtiges Entscheidungskriterium dar.

Voraussetzung für den Einsatz eines Entlassmanagements ist die DKG-Zulassung sowie die AVWG- und HMV-Zertifizierung.

 

Optimale Prozessunterstützung

Um den Anforderungen gerecht zu werden, bietet NEXUS ein umfassendes Angebot zur Abbildung des Entlassmanagements im KIS an.

Hierzu gehören:

  • Einwilligungserklärung\
  • Initiales Assessment
  • Differenziertes Assessment
  • Entlassplan
  • KV-Medikationsverordnug (AVWG- Zertifizierung)
  • Bundeseinheitlicher Medikationsplan
  • Heilmittelverordnung (HMV- Zertifizierung)
    • Verordnung von Maßnahmen der Physiotherapie / Podologie
    • Verordnung von Maßnahmen der Stimm-, Sprechund Sprachtherapie
    • Verordnung von Maßnahmen der Ergotherapie / Ernährungstherapie
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Entlassbrief

Der gesamte Prozess des Entlassmanagements wird abgebildet und dadurch die nachhaltige Etablierung in Ihrer Klink unterstützt.

 

Von der Aufnahme bis zur Entlassung

Ein strukturiertes, professionelles Entlassmanagement beginnt bereits bei der Patientenaufnahme. An dieser Stelle gibt der Patient seine Einwilligung für das Entlassmangement und die dafür erforderliche Datenweitergabe. Diese Dokumente stehen dem Klinikpersonal in der elektronischen Patientenakte zur Verfügung. Ein initiales und differenziertes Assessment wird durchgeführt, um den Bedarf eines Entlassmangements für den Patienten zu ermitteln. Die Untersuchungen können direkt im NEXUS / KIS durchgeführt und, bei Bedarf, jederzeit eingesehen werden. Während des Aufenthalts wird der Entlassplan für den Patienten erstellt. Die Dokumentation in der Patientenakte erfolgt in der Regel durch ein multidisziplinäres Team. Auch dieser Prozess wird von NEXUS / Entlassmanagement optimal unterstützt. Am Entlasstag wird ein Entlassbrief mit den gesetzeskonformen Inhalten nach §9 Abs. 3 Rahmenvertrag erstellt. Weiterhin können ambulante Leistungen, wie Medikation bzw. Heilmittel, im Rahmen des Entlassmanagements für die Dauer von sieben Tagen verordnet sowie der bundeseinheitliche Medikationsplan ausgestellt werden.

NEXUS / ENTLASSMANAGEMENT Flyer

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