Im vergangenen Spätsommer / Herbst 2018 hat sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Zusammenhang mit den per 1. Januar 2019 eingeführten, nationalen Qualitätsindikatoren(QI) auf den Standpunkt stellt, dass diese Daten nur von den drei Herstellern der zugelassenen Bedarfsabklärungsinstrumente geliefert werden dürfen. Diese Haltung hatte das BAG quasi «geerbt», als es das Projekt im Mai 2018 vom Fachverband Curaviva übernommen hatte.
Die Hersteller von elektronischen Pflegedokumentationen, in deren Systeme die zu liefernden Informationen im Regelfall bereits erfasst sind, haben sich gemeinsam mit rechtlichen Mitteln gegen diese wettbewerbsverzerrende Einschränkung zur Wehr gesetzt. Nachdem das BAG und das Bundesamt für Statistik (BFS) erst die Zuständigkeiten klären mussten, hat das BFS nun Ende Februar 2019 in einer Stellungnahme verlauten lassen, dass es keine Einschränkungen bei der Datenlieferung mehr vorsieht – weil es dafür schlicht keine gesetzliche Grundlage gibt. Einzige Bedingung ist die Einhaltung der vom BFS vorgegebenen Datenstrukturen und Normen.
Damit dürfen die Pflegeinstitutionen ab sofort selbst entscheiden, welcher ihrer Systemlieferanten die Daten für die QI übermitteln soll. In der Konsequenz entfällt für Sie als Pflegeinstitution auch die Pflicht zum Bezug von kostenpflichtigen Zusatzmodulen der Anbieter von Bedarfsabklärungsinstrumenten. Vielmehr können die Daten direkt aus Ihrer bestehenden Pflegedokumentation exportiert werden.
Das BFS diesen Entscheid nun (Herbst 2019) auch den Kantonen und Verbänden kommuniziert.
Unter dem Register «Medizinische Qualitätsindikatoren» finden Sie ein PDF «Allgemeine Informationen zur Erhebung der Qualitätsindikatoren bei den Alters- und Pflegeheimen gemäss Artikel 59a KVG».
Auf der zweiten Seite sehen Sie den Hinweis „Die Datenlieferanten können das System frei wählen, vorausgesetzt, es entspricht den Spezifikationen der zu erhebenden Daten und der Übermittlung an das BFS.“ In diesem Dokument sind die weiteren Details zur Datenlieferung offiziell beschrieben.
Unsere Pflegedokumentation easyDOK erfüllt diese Anforderungen des Bfs vollumfänglich.
Die konkrete Umsetzung in unseren Produkten zeigen wir Ihnen bald in unseren beliebten Webinaren (www.nexwebinare.ch) Haben Sie davor eine konkrete Umsetzungsfragen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline oder Ihren Verkaufsberater.