Gemäss Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorische Krankenpflegeversicherung vom 2. Juli 2019 wurde entschieden, dass der Beitrag der Versicherungen per 1. Januar 2020 angepasst wird. Die Beteiligung des Bewohners wird angeglichen.
Die entsprechenden Leistungspositionen in Ihrem System müssen angepasst werden, sobald der Restfinanzierer Ihres Kantons den Betrag festgelegt hat.
Hier finden Sie eine Anleitung, um das System selbst anzupassen.
Benötigen Sie Unterstützung? Mit diesem Anmeldeformular können Sie bei Bedarf Unterstützung für die Anpassung anfordern. Wir helfen Ihnen gerne, die Anpassung professionell zu meistern.